Bewohnerparken kostet 10 Euro
Ratsbeschluss zu Bewohnerparkgebühren
Seit dem 19. Februar 2022 können die Kommunen selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vornehmen. Zuvor gab es hierzu eine bundeseinheitliche Höchstgrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Neben dem Verwaltungsaufwand können nun bei der Festsetzung der Gebühren auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Rat in seiner Sitzung am 24. Juni 2022 Gebrauch gemacht und in einem ersten Schritt die Gebühren von bislang 30,00 Euro jährlich auf eine Monatsgebühr in Höhe von 10,00 Euro festgesetzt.
Keine Staffelung nach sozialen Gesichtspunkten
Die nun von der Verwaltung vorgelegt Bewohnerparkgebührenordnung beschränkt sich auf die Festsetzung der Gebühr auf 10,00 Euro pro Monat und sieht - anders als im Ratsbeschluss vom Juni 2022 bisher vorgesehen - keine automatische Gebührenerhöhung vor. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht die Gebührenreduzierungen aus sozialen Gründen beanstandet hat. Insofern wäre es der Stadt Neuss also nicht mehr möglich, eine Staffelung der Bewohnerparkausweise nach sozialen Gesichtspunkten vorzunehmen. Der bisherige Ratsbeschluss hatte vorgesehen, dass Inhaber des „Neuss‘ Passes“, dies sind Personen/Familien mit nur einem geringen Einkommen, eine um 25 Prozent reduzierte Gebührenfestsetzung erhalten.
"Vor dem Hintergrund, dass eine soziale Rabattierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht möglich ist, schlagen wir als Verwaltung vor, auf einer - aus unserer Sicht - sozialverträgliche Höhe der Gebühren von 10,- Euro zu bleiben.", so Bürgermeister Breuer zu den Ratsmitgliedern
Beanstandung der Gebührenordnung der Stadt Freiburg
Mit Urteil vom 13.06.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Gebührenordnung der Stadt Freiburg zum Bewohnerparken für rechtswidrig erklärt. Dabei wurde laut der entsprechenden Pressemitteilung neben einer formellen Rechtswidrigkeit die Einführung von verschiedenen Gebührenreduzierungen aus sozialen Gründen beanstandet, da das Straßenverkehrsgesetz (StVG) hierfür keine Ermächtigungsgrundlage bietet. Das entsprechende Urteil mit Begründung wurde nunmehr am 11.09.2023 veröffentlicht.
Eine Gesetzesinitiative zur Einführung von sozialen Aspekten in die Gebührenberechnung ist von verschiedener Seite bereits angekündigt worden und bleibt abzuwarten.
Weiter Informationen zu den Parkgebühren in Neuss gibt es unter https://www.neuss.de/parken
Bewohnerparkausweise können direkt im online Serviceportal bestellt werden:
Bewohnerparkausweis online im Serviceportal der Stadt Neuss bestellen.
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Stand: 24. September 2023/bo