Biotonne wird kostenfrei
Rat beschließt neue Abfallsatzung und angepasste Abfallgebührensatzung
Null Euro – so viel müssen die Neusserinnen und Neusser künftig für die Abholung ihrer Bioabfälle bezahlen. Denn die Biotonne ist ab dem kommenden Jahr kostenfrei. Neben diesen 36 Euro Ersparnis, kann das Volumen der Biotonne nun auch auf die Restmüllmenge eines Haushalts angerechnet werden - das spart nicht nur Geld, sondern fördert auch die konsequente Abfalltrennung. Möglich machen dies eine neue Abfallsatzung sowie Anpassungen der Abfallgebührensatzung. Beides hat der Rat der Stadt Neuss am vergangenen Freitag beschlossen. Oberstes Ziel der Neugestaltung: Die Verbesserung der Sauberkeit in Neuss.
Die neue Abfallsatzung
Nachdem die letzte Änderung der Abfallsatzung aus dem Jahr 2006 stammt, wurde nun eine Neufassung in Zusammenarbeit mit der Kommunal Agentur NRW erarbeitet. Um Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall zu schaffen wird das Mindest-Restmüllvolumen von 40 Litern pro Person und Woche auf 30 Liter reduziert. Eine weitere Reduzierung auf bis zu 20 Liter ist nun durch die Nutzung der gelben Tonne (- 5 Liter) und der Biotonne bzw. einer Eigenkompostierung (- 5 Liter) möglich. Die Nutzung der Biotonne wurde bei der Bemessung des Restmüllvolumens bisher nicht berücksichtigt. Zudem werden die Gefäßgrößen erweitert. So wird die Biotonne nun zusätzlich auch als 120 Liter Gefäß angeboten. Die Restmülltonne ist ab 2024 zusätzlich als 80 Liter Tonne mit wöchentlicher Leerung bestellbar.
Beispielrechnung:
Neue Abfallsatzung
30 Liter (Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche)
- 5 Liter (gelbe Tonne/gelber Sack)
- 5 Liter (Biotonne/Eigenkompostierung)
= 20 Liter (Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche)
Alte Abfallsatzung
40 Liter (Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche)
- 10 Liter (gelbe Tonne/gelber Sack)
= 30 Liter (Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche)*
*eine Reduktion des Mindest-Restmüllvoluments pro Person und Woche war mit der alten Abfallsatzung nur mit einem Eigenkompost (- 10 Liter), nicht aber einer Biotonne möglich.
Gebührengerechtigkeit durch Einwohnergleichwerte
Um eine Gleichbehandlung aller Abfallerzeuger in Neuss zu erreichen und ortsansässige Gewerbebetriebe besser in die örtliche Abfallerfassung zu integrieren, werden zum 1. Januar 2025 sogenannten „Einwohnergleichwerte“ (EWG) eingeführt. Auf dieser Grundlage wird zukünftig das gleiche Mindest-Restmüllvolumen wie bei privaten Haushalten angesetzt. Betriebe werden so nach Größe und Art bewertet. Die Einführung der EWG wurde im Vorfeld mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) eng abgestimmt. So wurde im August 2023 eine gemeinsame Informationsveranstaltung durchgeführt, in der auch die praktische Umsetzung sowie die Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen erörtert wurden.
Die angesetzten EWG können in der folgenden Tabelle eingesehen werden:
Unternehmen/Institution | Je Platz/Beschäftigter/Bett | Einwohnergleichwert |
a) Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen | Je Platz | 1 |
b) öffentliche Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassenm selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handels- Industrie- und Versicherungsvertreter*innen | Je 3 Beschäftigte | 1 |
c) Schulen, Kindergärten | Je 10 Schüler*innen/Kinder | 1 |
d) Speisewirtschaften, Imbissstuben | Je Beschäftigter | 4 |
e) Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen | Je Beschäftigter | 2 |
f) Beherbergungsbetriebe | Je 4 Betten | 1 |
g) Lebensmitteleinzel- und Großhandel | Je Beschäftiger | 2 |
h) Sonstige Einzel- und Großhandel | Je Beschäftigter | 0,5 |
i) Industrie, Hadwerk und übrige Gewerbe | Je Beschäftigter | 0,5 |
Angepasste Abfallgebührenordnung
Neben der Abschaffung der Gebühr für die Biotonne hat der Stadtrat moderate Anpassungen des Restmüll-Gebührensatzes beschlossen. Trotz allgemeiner Kostensteigerungen durch die weiter hohen Energiepreise und steigende Löhne für die AWL-Beschäftigten wird der Gebührensatz für 2024 um lediglich 4,13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Die vollständigen Beratungsunterlagen aus der Ratssitzung vom 15. Dezember 2023 können im Bürgerinfoportal auf Neuss.de eingesehen werden.
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Stand: 15. Dezember 2023