Musikschule für Zukunft aufgestellt

Musikschule für Zukunft aufgestellt
Musikschule für Zukunft aufgestellt

Die Rechtsform ändert sich. Bei der Gebührenordnung geht’s noch um Details. Lesen Sie den Bericht aus der NGZ vom 9. Mai 2019

Die politische Diskussion um die Musikschule dauert an. Zwar verständigten sich die Mitglieder des Schulausschusses am Dienstagabend in der Sitzung des Gremiums darauf, die Rechtsform der Einrichtung von privatrechtlicher auf öffentlich-rechtliche Grundlage umzustellen. Und auch bei der Einführung der künftigen Gebührenordnung – bisher gibt es eine Entgeltordnung – herrscht grundsätzliche Einigkeit. Aber bei den Details gibt es noch Beratungsbedarf. Geplant ist eine zweistufige Gebührenerhöhung um jeweils fünf Prozent.

Die schwarz-grüne Koalition hatte in der Ausschusssitzung noch Änderungen vorgeschlagen. Einerseits sollen Beurlaubungen vereinfacht werden, andererseits geht es um Vorschläge zur Gebührenordnung. „Nur 52 von 8000 Schülern der Musikschule kommen aus Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind“, erklärte Stephanie Wellens (span class="caps">CDU). Für diese Gruppe soll es eine stärker als geplante Gebührenermäßigung geben. Zudem möchte Schwarz-Grün eine gestaffelte Ermäßigung für alle Geschwisterkinder.

Offen bleiben die finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung soll diese nun klären und der Politik vorlegen. „Wir möchten dann noch einmal in der Fraktion beraten“, erklärte zum Beispiel Andrea Jansen (SPD). Bis zur Ratssitzung am 17. Mai soll Klarheit herrschen.

Grundsätzlich ist die Musikschule für die Stadt ein Zuschuss-Geschäft. Etwa ein Drittel der Kosten werden durch Elternbeiträge getragen. Diese Gebühren sollen angepasst werden, um gestiegene Kosten – zum Beispiel durch Tarif-Erhöhungen im Öffentlichen Dienst – aufzufangen.

(abu)