Neue Gebührenordnung für Musikschule Neuss: Ratsbeschluss vergrößert Defizit der Musikschule
Lesen Sie den Bericht von Christoph Kleinau aus der NGZ vom 20. Mai 2019
CDU und Grüne setzen höhere Ermäßigungen für Kinderreiche durch und führen Anspruch auf Gebührenerstattung ein.
Der Betrieb der Musikschule wird für die Stadt künftig noch teurer. Denn die am Freitag dem Rat vorgeschlagene neue Gebührenordnung wurde von der schwarz-grünen Koalition im Punkt „Ermäßigungen“ so abgeändert, dass nach Darstellung der Verwaltung – Stand jetzt – Mindereinnahmen in Größenordnung von 22.000 Euro zu erwarten sind.
Die FDP und der fraktionslose Stadtverordnete Dirk Aßmuth waren die einzigen, die diesen Weg nicht mitgehen wollten. Sie mahnten zur Sparsamkeit. Und Sparen sei am einfachsten, sagte Cornel Jansen (FDP), wenn man einfach darauf verzichtet, Leistungen auszuweiten. Auch Bürgermeister Reiner Breuer warnte. Diese Mehrkosten müssten durch Streichungen an anderer Stelle im Schuletat kompensiert werden, sagte er und versprach grollend: „Das werden Sie merken.“
Die Verwaltung schlug bei den Ermäßigungen für kinderreiche Familien eine Staffelung vor: Ab dem zweiten Kind sollte jedes weitere, das die Musikschule besucht, etwas günstiger werden. Das siebte Kind würde dann kostenfrei unterrichtet. Diese Staffelung habe noch ein Familienmodell vor Augen, das es so vielleicht vor 100 Jahren gab, sagte Michael Klinkicht (Grüne). Gegenvorschlag der Koalition: Vergünstigungen, die mit der Zahl der Kinder prozentual steigen, gelten in voller Höhe für alle diese Kinder gleichermaßen. Einig war sich die Ratsmehrheit auch darin, dass Kindern aus Familien, die von der öffentlichen Hand leben, nicht 30 sondern 50 Prozent der Kosten zu erlassen sind.
Mit der Gebührenordnung wurde auch eine Satzung beschlossen, die die Koalition ebenfalls kundenfreundlich abänderte. Hat die Musikschule mehrfach einen Unterrichtsausfall zu verantworten und kann keinen Ersatz organisieren, sind die Gebühren für diese Stunden künftig zu erstatten. Und: Wird ein Kind länger beurlaubt, wird es für diese Zeit beitragsfrei gestellt.