Hochwasserschutz

Informationen zur Hochwasserschutzzentrale, Hochwassergefahrenkarten und den Möglichkeiten, sich und seine Habe zu schützen

Hochwasserschutzzentrale der Stadt Neuss

Ihr Ansprechpartner rund um den Hochwasserschutz:

Stadt Neuss, Tiefbaumanagement
Moselstraße 24
41464 Neuss

Rufnummer: 02131 90-6666
E-Mail: tiefbau@stadt.neuss.de

Aktuelle Wasserstandsinformationen

Hochwassergefahrenkarten und kommunaler Hochwasserschutz

Allgemeines

Die Hochwassergefahrenkarten werden durch die Bezirksregierung Düsseldorf erstellt und informieren Sie darüber, welche Bereiche bei Flusshochwasser überflutet sind und welche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erwarten sind.

Die Karten sind für drei abgestufte Häufigkeits-Szenarien verfügbar:

Hochwasser-Szenario Häufigkeit Rheinwasserstand
am Pegel Düsseldorf
HQhäufig: Hochwasser mit häufiger Wahrschein­lichkeit, das im statistischen Mittel einmal in 10 bis 20 Jahren auftritt. 9,15 m
HQ100 Hochwasser mit mittlerer Wahrschein­lichkeit, das im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren auftritt. 10,79 m
HQextrem Extremhochwasser mit niedriger Wahr­scheinlichkeit, das im statistischen Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt. 12,32 m

Hochwassergefahrenkarten Rhein

Hochwassergefahrenkarten Erft

Erläuterungen

Die Flächen, die bei dem jeweils betrachteten Hochwasserszenario überfluteten werden, sind in den Karten blau eingefärbt. Je dunkler das Blau ist, desto tiefer ist das Wasser an der überfluteten Stelle.

Bestehende Hochwasserschutzeinrichtungen (Deiche und Hochwasserschutzmauern) sind in den Karten mit schwarz-grünen Linien dargestellt.

Die in den Hochwassergefahrenkarten gelb und orange eingefärbten Flächen sind durch Hoch­wasserschutzeinrichtungen geschützt. Diese Flächen werden nur dann überflutet, wenn die Schutzeinrichtungen versagen oder aufgrund eines außergewöhnlich hohen Wasser­standes überströmt werden. Die Farben zeigen die dann zu erwartende Überflutungshöhe an. In den Karten für seltene Hochwasser (HQextrem) sind die durch Hochwasserschutz­anlagen geschützten Flächen blau markiert, weil davon auszugehen ist, dass der Schutz durch Deiche und andere Schutzanlagen für dieses Hochwasserszenario nicht ausreicht.

Das durch die Hochwasserschutzanlagen realisierte Schutzniveau für den Rhein in Neuss entspricht der Hochwassermarke BHW (= Bemessungshochwasser). Dieses Maß wird vom NRW-Umweltministerium und der Bezirksregierung Düsseldorf festgelegt. Das BHW dient der Bemessung der Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Hochwasserereignisses liegt im statistischen Mittel bei dreimal in 1000 Jahren.

Das Hochwasserschutzniveau an der Erft in Neuss entspricht einem hundertjährigen Hoch­wasserereignis (HQ100).

Die Bemessungsgrenzen für den Rhein (BHW) bzw. für die Erft (HQ100) sind jedoch kein Garant für einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser, denn die Anlagen können – wie alle technischen Bauwerke – unter außergewöhnlichen Belastungen versagen. Gleich­zeitig können auch immer Hochwasserereignisse auftreten, die die jeweilige Bemessungs­grenze überschreiten. Dies kann beispielsweise zu einer Überströmung der Hochwasser­schutzanlage führen und es kann zu Überflutungen der geschützten Bereiche kommen.

Ein über die Bemessungsgrenzen ­hinausgehender Schutz vor Hochwasser wird durch die Kommune nicht gewährleistet. Viel­mehr handelt es sich hierbei um Hochwasserrisikogebiete nach § 78 b des Wasser­haus­halts­gesetzes, für die ein Restrisiko einer Überschwemmung durch Flusshochwasser besteht.

Da jedes Hochwasser anders verläuft, können die Hochwassergefahrenkarten nicht den exakten Verlauf einer Überschwemmung wiedergeben. Vielmehr wirkt eine Vielzahl an unter­schiedlichen Faktoren auf das Hochwasser ein und bestimmt dessen Dynamik. Beispiele hier­für sind der Winddruck und der Wellenauflauf, aber auch die Bebauung oder der Be­wuchs am Flusslauf. Eine exakte, parzellenscharfe Abgrenzung der hochwasser­gefährdeten Grundstücke ist daher nicht möglich.

Die Hochwasserszenarien beruhen allesamt auf statistischen Mittelwerten, sodass z.B. ein 100-jährliches Hochwasser auch mehrmals in hundert Jahren auftreten kann. Aus diesem Grund ist auch das Extremhochwasser nicht als obere Grenze des Hochwasserabflusses anzusehen. Auch dieses Szenario kann überschritten werden. Ein höchstmöglicher Wasser­pegel kann nicht vorhergesagt werden.

Die Hochwassergefahrenkarten betrachten nur das Flusshochwasser. Sturzfluten und urbane Starkregenereignisse werden in diesen Karten nicht berücksichtigt.

Weiteres Kartenmaterial sowie Erläuterungen finden Sie auf der extra dafür eingerichteten Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver­braucher­schutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen im Hochwasserfall zu gewährleisten, werden alle Anlagen regelmäßig unterhalten und kontrolliert. Ferner werden die Anlagen stetig an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst, die sich beispielsweise durch den Klimawandel ergeben. Um im akuten Hochwasserfall schnell und routiniert handeln zu können, finden jährlich mehrere Hochwasserschutzübungen, auch unter Ein­beziehung des THW Neuss statt, bei denen beispielsweise das Schließen von Hochwasser­schutztoren geprobt wird.

Private Bauvorsorge

Neben den kommunalen Hochwasserschutzeinrichtungen wie beispielsweise Deichen oder Hochwasserschutzmauern ist für den örtlichen Hochwasserschutz insbesondere die private Bauvorsorge (klima- bzw. hoch­wasser­angepasstes Planen, Bauen und Sanieren) von großer Bedeutung. Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Bereits durch eine hochwasserangepasste Raumnutzung, zum Beispiel durch die Verlegung von wasserempfindlichen Nutzungen (Heizungsanlage oder Elektroinstallation) sowie von sonstigen Wertgegenständen in höhere Stockwerke, können potenzielle Schäden durch ein­dringendes Wasser in das Gebäude erheblich reduziert werden. Weiterhin können bau­technische Schutzeinrichtungen bei der Baukonstruktion realisiert bzw. am Bestands­ge­bäude entsprechend nachgerüstet werden, die die Gefahr des Eindringens von Wasser in ein Gebäude erheblich verringern können.

Bitte wenden Sie sich für eine detaillierte, maßnahmentechnische Hochwasserschutz­beratung für Eigen- und Objekt­schutz­maßnahmen an Ihre*n Architekt*in, Fachhandwerker*in oder ein Fachingenieur*innenbüro.

Verhaltensvorsorge

Die Basis zur Minderung der Schäden durch Hochwasser ist das richtige Verhalten vor dem Ereignisfall. Mithilfe der Hochwassergefahrenkarten können Sie die Risiken einschätzen und durch eine geeignete Eigenvorsorge verringern. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WGH) ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, dazu verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Kennen Sie die möglichen Gefahren, denen Sie durch Hochwasser ausgesetzt sein könnten, sollten Sie verschiedene Szenarien der Betroffenheit durchspielen und einen privaten Not­fallplan aufstellen. Dieser sollte für den Ernstfall die genauen Zuständigkeiten und Aufgaben festhalten, die zur Vorbereitung und Bewältigung eines Hochwasserereignisses notwendig sind.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Beobachtung der Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen.
    Für den Rhein erhalten Sie Informationen und Übersichten zur aktuellen Hoch­wasser­lage sowie Wasserstandsvorhersagen für die nächsten Tage auf der auf der Internetseite des Hochwassermeldezentrums Rhein. Informationen zur Erft erhalten Sie auf der Internetseite des Erftverbandes.
    Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes.
  • Bei Rheinhochwasser Beachtung des Pegelstands am Pegel Düsseldorf bei der Planung/Durchführung von Maßnahmen.
  • Evakuierung von Personen (z. B. Kinder oder Personen mit Behinderungen) aus dem Gefahrenbereich.
  • Verlegung von Sachwerten (z. B. wichtige Dokumente, Autos, Mobiliar, technische Geräte und ideelle Werte) in höhere Stockwerke bzw. aus dem Gefahrenbereich.
  • Entfernung von wassergefährdenden Stoffen (Farben, Lacke und andere Chemikalien), die zu einer Kontamination der Umwelt und zu Gebäudeschäden führen können, aus dem Gefahrenbereich.

Risikovorsorge

Trotz umfassender Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser können finanzielle Sach­schäden auftreten, die schnell Ihre Rücklagen aufzehren und in manchen Fällen auch die Existenz bedrohen. Um im Schadenfall finanziell abgesichert zu sein, können Sie das Gebäude und den Hausrat durch eine Elementarschadensversicherung (Zusatzmodul zur Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherung) gegen Überflutungen von außen versichern.

Hilfestellungen zur Versicherbarkeit und Kalkulation des Versicherungsbeitrags bietet Ihnen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Starkregen und Sturzfluten

Sturzfluten und urbane Starkregenereignisse sind in den Hochwassergefahrenkarten nicht berücksichtigt.

Informationen zu Starkregenereignissen und zur Entwässerung finden Sie auf der Internetseite der InfraStruktur Neuss AöR.

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