Neuss erhält Fördermittel für den Radschnellweg 5
Regierungspräsident Schürmann überreicht Förderbescheid über 1.058.600 Euro
Der neue Radschnellweg 5 (RS5) soll das Radfahren zwischen den Städten Neuss, Düsseldorf und Langenfeld künftig noch attraktiver gestalten und damit einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Bürgermeister Reiner Breuer nahm nun von Regierungspräsident Thomas Schürmann einen Förderbescheid des Landes Nordrhein-Westfalen über 1.058.600 Euro für den ersten Bauabschnitt entgegen.
„Der Radschnellweg ist ein wichtiger Baustein, um nachhaltige Mobilität zu gewährleisten und auch zukünftig sicher, komfortabel und klimafreundlich Wege in Neuss und darüber hinaus zurückzulegen. Mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur setzen wir ein klares Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung“, betont Bürgermeister Reiner Breuer.
Auch Thomas Schürmann zeigt sich erfreut: „Ich bin froh, dass das Projekt Fahrt aufnimmt und überzeugt davon, dass wir einen Anreiz schaffen, auch längere Strecken mit dem Rad zurückzulegen. Außerdem lädt es Menschen dazu ein, ihre Region kennenzulernen.“
Arbeiten entlang der Hammer Landstraße laufen
Insgesamt entfallen rund 2,2 Kilometer des rund 24 Kilometer langen RS5 auf das Neusser Stadtgebiet. Der Neusser Streckenabschnitt beginnt an der Hammer Landstraße und führt entlang der Langemarckstraße/Stresemannallee zur Kreuzung Willy-Brandt-Ring. Der neu entstehende Radschnellweg leitet somit direkt zum Gelände der Landesgartenschau 2026 und schafft damit ideale Voraussetzungen für die Anreise mit dem Fahrrad. Die Bauarbeiten am ersten Bauabschnitt entlang der Hammer Landstraße laufen bereits seit September 2023. Bis zum diesjährigen Schützenfest werden die Arbeiten in diesem Bereich abgeschlossen sein.
Förderung durch Landes- und Bundesmittel
Zur Finanzierung des Projekts hatte die Stadt Neuss bei der Bezirksregierung Düsseldorf Förderanträge gestellt. Für den ersten Bauabschnitt erhält sie einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.058.600 Euro. Die Förderquote beträgt 95 Prozent und verteilt sich zu 75 % auf Bundesmittel (Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030) und zu 20 Prozent auf Landesmittel (Förderrichtlinie Nahmobilität). Die Förderanträge für die beiden weiteren Bauabschnitte sind noch zu prüfen. Damit die Ausschreibung bereits erfolgen kann, soll in Kürze der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt werden.
Der RS 5 soll die Städte Neuss, Düsseldorf und Langenfeld verbinden. Nach der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im November 2020 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW wurden eine Umweltverträglichkeitsstudie und auch das Verfahren zur Festlegung der Linienführung durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgen die weiteren Planungen in der Zuständigkeit der jeweiligen Straßenbaulastträger.
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Stand: 2. Juli 2024