Neue Parkgebühren

Der Rat der Stadt Neuss hat ein neues Parkgebührenkonzept beschlossen.

Um die Mobilitätswende voranzubringen und Neuss auch zukünftig als lebenswerte Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger nachhaltig weiterzuentwickeln, werden die Flächen des städtischen Parkraums den neuen Anforderungen angepasst. Das Ziel ist es, den öffentlichen Parkraum neu zu gestalten, die Anzahl der im öffentlichen Raum parkenden Autos zu verringern und sichere Parkmöglichkeiten in Parkhäusern zu erweitern sowie den Umweltverbund (das heißt Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr) zu stärken und die Klimaneutralität zu fördern.

Dazu werden die Parkgebühren im öffentlichen Raum und in den Parkhäusern neu geregelt. Wichtiger Teil der Anpassung ist auch die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten und die Vereinfachung der Regelungen des bisherigen Parkmodells für Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt.

Nachfolgend werden die Neuregelungen näher dargestellt:

Was kostet das Parken auf einem Parkscheinautomatenplatz?

Die Gebühren für die Parkscheinautomatenplätze in der Innenstadt entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle:

bis 30.06.2022 seit 01.07.2022 ab 01.07.2024 ab 01.07.2026
0,10 €/
3 Minuten
1,50 €/
30 Minuten
1,80 €/
30 Minuten
2,00 €/
30 Minuten
2,00 €/Stunde 3,00 €/Stunde 3,60 €/Stunde 4,00 €/Stunde

Was kostet das Parken in den städtischen Parkhäusern?

Die erste Stunde Parken in den städtischen Parkhäusern ist gebührenfrei.

Darüberhinaus werden alle 6 Minuten 0,25 Euro berechnet. Der vorherige Stundentarif entfällt damit. 

Die Gebühren für das Parken in den städtischen Parkhäusern entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle:

bis 30.06.2022 seit 01.07.2022 ab 01.07.2024 ab 01.07.2026
1. Stunde frei frei frei 2,00 €
jede weitere 2,00 € 0,25 €/
6 Minuten
0,25 €/
6 Minuten
0,25 €/
6 Minuten
Dauerparkplätze
Bewohner Innenstadt
60,00 €/Monat 50,00 €/Monat 60,00 €/Monat 70,00 €/Monat

Was kostet das Bewohnerparken?

Für einen Anwohnerparkplatz fallen 10 Euro monatlich an. 

bis 30.06.2022 aktuell
30,00 €/Jahr 10,00 €/Monat

Erweitern sich die Leistungen beim Bewohnerparken?

Ja. Seit dem 01.12.2022 sind weitere öffentlichen Parkplätze in der Neusser Innenstadt auch für das Bewohnerparken geöffnet.

Für Sie als Nutzer des Bewohnerparkens bedeutet das, dass sich Ihre Parkmöglichkeiten seit dem 01.12.2022 erweitert haben. Denn zu diesem Zeitpunkt wurde das innerstädtische Angebot des mit Parkschein bewirtschafteten Parkraums vollständig für das Bewohnerparken geöffnet. Das heißt, dass bis auf wenige Ausnahmen auf allen rund 2.500 öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt eine Parkscheinpflicht werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr besteht, Bewohner mit dem entsprechenden Parkausweis aber von der Pflicht, einen Parkschein ziehen zu müssen, befreit sind. Ebenso gibt es für Sie dort keine Höchstparkdauer.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich die für den Wirtschaftsverkehr erforderlichen Lieferzonen, die die an der entsprechenden Haltverbotsbeschilderung erkennen können sowie an wenigen Stellen, wo ein eingeschränktes Haltverbot, das ein kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen sicherstellen soll, angeordnet ist. Natürlich sind auch die Parkplätze für Schwerbehinderte sowie Plätze zum Laden für E-Fahrzeuge dem jeweiligen Personen-/Fahrzeugkreis vorbehalten.

Ab wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Die neue Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen gemäß der neuen Parkgebührenordnung und die neuen Parkgebühren in den Parkhäusern gelten seit dem 1. Juli 2022

Warum ist das Parken in den Parkhäusern günstiger?

Der günstigere Preis soll eine Lenkungswirkung entfalten. Besucherinnen und Besucher der Neusser Innenstadt sollen nach Möglichkeit ihre PKW in den Parkhäusern abstellen. 

Neueste Untersuchungen haben gezeigt, dass die Suche nach einem freien Parkplatz 30-40 Prozent des gesamten innerstädtischen Verkehrs (in deutsche Großstädten) ausmacht. Diese Parksuchverkehre sollen durch die Lenkung in die Parkhäuser vermieden werden.

In welchen Zeiten sind die Parkscheinautomaten in der Innenstadt in Betrieb?

Die Betriebszeiten der Parkscheinautomaten werden einheitlich auf werktags zwischen 7.00 und 19.00 Uhr festgelegt („7 bis 7“).

Was geschieht mit den Mehreinnahmen aus der Anpassung der Parkgebühren?

Mehreinnahmen aus der Anpassung der Parkgebührenstruktur sollen zur Förderung des Umweltverbunds (d. h. Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr) und einer Ausweitung der Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden.

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Stand (Update): 22.09.2023/bo