29.10.2024 - Kunstförderpreise 2024: Fristverlängerung
Die Bewerbungsfrist für die Kunstförderpreise 2024 ist bis Freitag, 15. November 2024, verlängert.
Die Stadt Neuss hat die diesjährigen Kunstförderpreise in den Bereichen Gestaltende und Bildende Kunst ausgeschrieben. Bewerben können sich Künstler*innen, die in Neuss leben, arbeiten oder einen wesentlichen Bezug zur Stadt Neuss haben, etwa durch einen langjährigen Schulbesuch oder die Teilnahme an Kursen des Kulturforums Alte Post. Die Altersgrenze für die Bewerber*innen liegt bei 35 Jahren, es sei denn, sie sind aktuell noch an einer Hochschule eingeschrieben. Dotiert sind die beiden Kunstförderpreise mit je 3.000 Euro.
Das Fristende für die Bewerbung ist nun bis Freitag, 15. November 2024, verlängert worden. Bewerber*innen werden gebeten, ihren Unterlagen mindestens zwei Gutachten beizufügen, eines sollte von einer Professorin oder einem Professor einer Hochschule verfasst sein. Die Vergabe der Preise erfolgt durch den Kulturausschuss auf Empfehlung einer Fachjury.
Die Stadt Neuss vergibt seit 1984 jährlich Kunstförderpreise. Dabei wechseln sich die Sparten Gestaltende und Bildende Kunst mit den Bereichen Musik und Darstellende Kunst ab.
Weitere Informationen unter kulturamt-neuss.de/ausschreibungen
Ein Foto für Ihre Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv (Kunstförderpreisverleihung 2023: Bürgermeister Reiner Breuer; 1. Kunstförderpreisträger 2023 Johannes Simon Schmid; 2. Kunstförderpreisträgerin 2023 Emilia Mandla; Sonderpreisträger 2023 Daniel März; Ursula Platen, Beigeordnete für Jugend, Bildung und Kultur; Michael Ziege, Vorsitzender des Kulturausschusses (v. l. n. r.) © Stadt Neuss).