Einzelhandelskonzept

Am 26.06.2009 hat der Rat das vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH erarbeitete Einzelhandelskonzept grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen.

Das Einzelhandelskonzept dient seither als steuernde Grundlage städtebaulicher Planung und hat sich zum Erhalt und zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Neuss bewährt.

Rechtsprechung und praktische Handhabung haben allerdings gezeigt, dass das Einzelhandelskonzept seine volle Wirkung erst entfalten kann, wenn die Grundzüge vom Rat förmlich beschlossen worden sind. Dies gilt insbesondere für den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche.

Elementare Grundzüge eines wirksamen Einzelhandelskonzeptes sind die Definition einer Zentrenstruktur mit der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und eine Auflistung der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente.

Die Neusser Zentrenstruktur mit der Festlegung von Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren – so wie im Einzelhandelskonzept erarbeitet – wurde mittlerweile vom Rat im Rahmen des Räumlichen Strukturkonzeptes am 16.12.2011 als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die „Neusser Liste“ der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente hat der Rat am 22.05.2012 als Grundlage städtebaulicher Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

Das Einzelhandelskonzept ist in den Jahren 2014/15 fortgeschrieben worden. Am 29.01.2016 hat der Rat dem fortgeschriebenen Einzelhandelskonzept zugestimmt. Die Fortschreibung berücksichtigt die einzelhandelsrelevanten Entwicklungen in Neuss seit 2009 sowie die veränderten Gesetzesgrundlagen und wird so den aktuellen Anforderungen an das Konzept als wichtiges Instrumentarium in der Planung gerecht.

Rubriken

Artikel

Downloads