Netzwerkkoordination Kinderschutz

Das Landeskinderschutzgesetz (LKiSchG) ist am 6. April 2022 verabschiedet worden und überwiegend am 01. Mai 2022 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz und der Förderung des Landes NRW soll der Kinderschutz in NRW weiter verbessert und die Zusammenarbeit aller Beteiligten gestärkt werden. Fachstandards und Maßstäbe in der Qualitätsentwicklung sollen festgelegt und Instrumente der interdisziplinären Zusammenarbeit benannt werden. Ebenso sollen Standards für den Schutz von Kindern in Einrichtungen, unabhängig von deren Trägerschaft, unter Beteiligung der für den Kinderschutz Verantwortlichen und Dritter festgelegt werden. Das Gesetz definiert den Kinderschutz somit als eine Querschnittsaufgabe, die durch staatliche und private Stellen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder sonstige rechtsfähige oder teilrechtsfähige Einrichtungen unabhängig von Rechtsform und Trägerschaft sowie natürliche Personen ausgeübt wird.

Gemäß § 9 LKiSchG NRW bilden die Jugendämter Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung. Jedes Jugendamt richtet hierzu eine Koordinierungsstelle ein, um dadurch eine Sicherung der Kontinuität, eine strukturelle Verankerung sowie die Sicherstellung der Weitergabe von Informationen aus der Organisation in das Netzwerk und andersherum gewährleisten.

Aufgaben des Netzwerkes:

  • Strukturelle Vernetzung der mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung befassten Stellen im Jugendamtsbezirk
  • Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und die Übermittlung von Informationen gemäß § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
  • Bürgernahe Information der Öffentlichkeit über Verfahren, Strukturen und Ansprechpersonen im Kinderschutz
  • Bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die Netzwerkteilnehmer*innen

Teilnehmer*innen dieses Netzwerkes:

  • das Jugendamt, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
  • Träger von Einrichtungen und Diensten
  • insoweit erfahrene Fachkräfte
  • Geheimnisträger
  • Schulen
  • Gesundheitsämter
  • Polizei- und Ordnungsbehörden
  • Familiengerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Verfahrensbeistände
  • Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige
  • Netzwerke Frühe Hilfen

Ansprechpartnerin im Jugendamt:

Mona Ohlenforst
Michaelstraße 50
Telefon: 02131 90-5846
Telefax: 02131090-2476
E-Mail: mona.ohlenforst@stadt.neuss.de