EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DS-GVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.
Die Stadt Neuss, vertreten durch den Bürgermeister, ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO. Die Datenverarbeitung durch das Sozialamt der Stadt Neuss stützt sich dabei auf Artikel 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO sowie auf spezialgesetzliche Regelungen wie das SGB XII, Wohngeldgesetz und andere.
Für den Fall, dass Sie sich genauer über die EU Datenschutz-Grundverordnung und die Verarbeitung Ihrer Daten informieren wollen, stellen wir Ihnen nachfolgend die jeweiligen Informationsschreiben (entsprechend der spezialgesetzlichen Regelung) auch noch einmal zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Sofern Fragen auftauchen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin innerhalb des Sozialamtes oder dem kommunalen Datenschutzbeauftragten der Stadt Neuss (E-Mail: datenschutz@stadt.neuss.de).