Zuschüsse zur Förderung der Integration 2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss

Das Integrationsamt der Stadt Neuss schreibt mit Amtlicher Bekanntmachung das allgemeine Bewerbungsverfahren für die Zuschüsse zur Förderung der Integration 2025 aus.  Die nachfolgenden Handlungsfelder sind dabei zu beachten. Weitere Informationen erhalten Sie über die "Amtliche Bekanntmachung".

Handlungsfelder:

1. Antirassismus:

  • Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus,  Antiziganismus / Gadje-Rassismus

2. Interreligiöser Dialog:

  • Förderung interreligiöser und interkultureller Begegnungen zum Zwecke des Einanderkennenlernens, zur Förderung von Toleranz und Akzeptanz, Abbau religiöser Vorbehalte und Stärkung des Zusammenhörigkeitsgefühls.

3. Extremismusprävention:

  • Extremismusprävention umfasst Maßnahmen, die der Ablehnung der Werteordnung des Grundgesetzes und des demokratischen Verfassungsstaates vorbeugen und entgegenwirken und in diesem Kontext auch der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen. Hierzu zählen die Aufklärung über die Grundsätze freiheitlicher Demokratie (politische Bildung) sowie die deren Förderung durch Schaffung von Teilhabemöglichkeiten

4. Diversität:

  • Überwindung von Geschlechterunterschieden und Geschlechterbarrieren
  • Thematisierung anderer sexueller Orientierungen

5. Politische Bildung und Teilhabe:

  • Förderung freiheitlicher Demokratie durch Schaffung von Teilhabemöglichkeiten marginalisierter Gruppen
  • Grundsätze freiheitlicher Demokratie

6. Sprachförderung:

  • Die deutsche Sprache als Eckpfeiler für Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft
  • Die Herkunftssprache zur Förderung wertschätzender und positiver identitätsstiftender Merkmale (bspw. Workshops in einer jeweiligen Herkunftssprache, die eine der Handlungsfelder thematisieren)

 

Städtische Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Projekte bzw. Integrationsmaßnahmen die nachfolgend aufgeführten Durchführungsbestimmungen für Projekte / Maßnahmen städtisch bezuschusster Förderung der Integration erfüllen.

Für die Durchführung von Projekten bzw. Maßnahmen können Sie sich bei der Stadt Neuss – Integrationsamt, Markt 2, 41456 Neuss bewerben.

Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können Sie dort anfordern oder unter https://www.neuss.de/leben/soziales/integrationsportal/integrationsfoerderung im Downloadbereich abrufen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Tahiri, Tel.: 90-5753, Herr Schorn, Tel.: 90-5752 oder Frau Arik Tei.: 90-5751 gerne zur Verfügung.
Die Angebote müssen bis spätestens zum 30.09.2024 vorliegen; verspätet eingehende Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Entscheidung über die Vergabe der „Zuschüsse zur Förderung der Integration“ wird nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen.

Im Download Bereich des Portals finden Sie die amtliche Bekanntmachung, das Bewerbungsformular und die Hinweise der Förderkriterien.