Was muss ich tun, wenn ich mit der Veröffentlichung meines Grundstückes im Baulückenkataster nicht einverstanden bin?
Eigentümer, oder sonstige Verfügungsberechtigte, dürfen der Veröffentlichung ihres Grundstückes im Baulandkataster widersprechen.
Die betreffenden Grundstücke sind dann umgehend aus dem Baulandkataster zu entfernen. Der Widerspruch ist formlos zu richten an: Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, Postfach, 41456 Neuss.