Bauberatung

„Wer Großes konstruieren will, sollte vor allem an die Details denken.“ unbekannt

Mit dem Beginn eines Projekts entstehen oft viele Fragen. Damit sie schnell erfahren, ob Ihre Planungen umzusetzen sind, bietet das Amt für Bauberatung und Bauordnung seit einigen Jahren eine Bauberatung an, sowohl für Laien, wie auch für Entwurfsverfasser oder andere Fachleute. Hier können Sie sich informieren, wie Ihr geplantes Vorhaben umgesetzt werden kann, wie Sie Ihr bestehendes Gebäude verändern können oder was auf diesem oder jenem Grundstück überhaupt möglich ist. Dazu hilft oft ein Blick in den Bebauungsplan, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt und was sie daraus erfahren können. Hier finden Sie die jeweiligen Pläne

Nutzen Sie die Bauberatung frühzeitig und vermeiden Sie so Mehrkosten durch Fehlplanungen und Enttäuschungen, weil ein Projekt nicht umgesetzt werden kann.

Wie kann ich eine Bauberatung erhalten?

Wir bieten Ihnen zweimal in der Woche, nach vorheriger Terminvereinbarung, an den folgenden Tagen eine telefonische oder persönliche Bauberatung an.

Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 16.30 Uhr

Die Terminvereinbarung erfolgt unter der Rufnummer 02131 90-6301.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauberatung?

Bringen Sie bitte alle wichtigen Unterlagen mit, die Sie besitzen, damit die Kolleginnen und Kollegen Ihnen weiterhelfen können. Als Unterlagen kämen z.B. in Frage: Lagepläne, Zeichnungen, Fotos o. ä. je nachdem was für Ihr Vorhaben wichtig sein könnte. Auch bereits bestehende Baugenehmigungen oder andere Unterlagen die Sie bereits von uns erhalten haben sollten Sie mitbringen.

Was kostet eine Bauberatung?

Einfache Auskünfte erhalten Sie gebührenfrei.

Für eine ausführliche Beratung wird Ihnen eine Gebühr berechnet. Diese sind im folgenden

50,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Bauherren, Bürger/innen, …

100,00 Euro pro angefangene halbe Stunde für Personen gemäß § 58 i.V.m. § 70 BauO NRW

Gemäß der amtlichen Bekanntmachung der 12.Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neuss vom 15.Dezember 1983 am 14.November 2022.

Die entstandenen Gebühren für die Beratung und die erstellten Kopien können Sie in bar oder über einen EC-Terminal vor Ort direkt bezahlen.

Bei einer geplanten Nutzungsänderung empfiehlt es sich Ihre Genehmigungsakten zur Bauberatung mitzubringen.

Sollten Ihnen jedoch keine Genehmigungsunterlagen mehr vorliegen, können Sie eine Akteneinsicht nach telefonischer Terminabsprache bei uns beantragen.

Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Schramm (02131 90 63 30), Frau Kirmes (02131 90 63 28), Frau Bröxkes (02131 90 63 27).

Hinweis: Zur Akteneinsicht ist aus Datenschutzgründen ein Grundbuchauszug als Eigentümernachweis vorzulegen. Sollten Sie selbst kein Eigentümer der Immobilie sein, dann ist zusätzlich eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.