Brandschutz
„Es ist einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass es bei Ihnen noch nicht gebrannt hat“
Baulicher Brandschutz
Die Bauaufsicht hat im Rahmen bestimmter Genehmigungen zu prüfen, ob der bauliche Brandschutz eines Gebäudes ausreichend ist, und ob die Rettungswege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Unterschieden wird in den baulichen Brandschutz, wie z.B. eine Verkleidung gefährdeter Bauteile oder den Einbau von nicht brennbaren Materialien, und die Maßnahmen, die im Falle eines Brandes das Retten vereinfachen und eine Ausbreitung des Brandes verhindern sollen, wie z.B. Brandabschnittsbildung, Feuerschutzabschlüsse, Rettungswege und entsprechende technische Gebäudeausrüstungen.
Ansprechpartner
Zuständikeit | Name | Telefon | |
Wiederkehrende Prüfungen/Großveranstaltungen/Brandschutz | Herr Schlegel | 02131 90 6346 | bauordnung@stadt.neuss.de |
Brandverhütungsschau/Fliegende Bauten/Brandschutz | Herr Krücken | 02131 90 6354 | bauordnung@stadt.neuss.de |