Aktenarchiv

„Deutschlands größter Wald ist der Papierdschungel“ J. Köditz

Nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, haben die Bauherrin oder der Bauherr sowie die Nachfolgeigentümer die Bauvorlagen, Nachweise und Bescheinigungen aufzubewahren.

Sollten dennoch einmal Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, bietet das Amt für Bauberatung und Bauordnung den Service der Akteneinsicht an, soweit im Archiv hierzu welche vorhanden sind.

Wenn Sie dazu berechtigt sind, können Sie im Rathaus Einsicht in eine hier bereitgestellte Akte nehmen. Es können gegen Gebühren auch Kopien angefertigt werden.

Wer darf eine Akte einsehen?

Vorhandene Abschriften von Bauakten dürfen nur von Personen eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben, so wie es in einem Urteil des OVG Münster beschrieben ist.

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind, müssen Sie uns Ihren gültigen Personalausweis und einen aktuellen Grundbuchauszug vorlegen, damit wir Ihnen die Einsicht in die jeweilige Akte ermöglichen können.
Wenn die berechtigte Person verhindert sein sollte oder sich eines Fachmannes/ einer Fachfrau für die Einsichtnahme bedienen möchte, muss diese durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen sein.

Falls Sie als direkter oder entfernter Nachbar Einsicht in eine Akte nehmen möchten, Eigentümerin oder Eigentümer des Nachbargrundstückes sind, müssen Sie sich entsprechend ausweisen. Dazu muss der gültige Personalausweis und ein aktueller Grundbuchauszug vorgelegt werden.
Für alle anderen Konstellationen ist eine schriftliche Vollmacht von einer Person mit berechtigtem Interesse auszustellen und im Original unterschrieben vorzulegen.

Wie beantrage ich eine Akteneinsicht?

Während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftszimmers können persönlich,telefonisch oder digital eine Einsichtnahme in vorhanden Abschriften bestellt werden.

Die Beantragung der Akteneinsicht kann über das Serviceportal der Stadt Neuss vorgenommen werden.

Um die passende Akte für Sie bereitstellen zu können, nennen Sie uns hierzu die Straße und Hausnummer. Eventuell können Sie uns sogar ein bekanntes Aktenzeichen nennen.

Sollten Sie besondere Teile einer Akte brauchen, wie z.B. statische Berechnungen, dann teilen Sie uns das bitte mit, damit wir gezielt nach diesen Unterlagen suchen können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers werden Ihnen mitteilen, zu welchem Zeitpunkt sie nachfragen können, ob entsprechende Akten vorhanden sind, und ob ggf. ein Termin zu Einsichtnahme vereinbart werden kann.

Wie verläuft eine Akteneinsicht?

Im Rahmen der Akteneinsicht wird „nur“ die beantragte Akte bereitgestellt. Es findet keine Bauberatung statt. Es kann keine inhaltliche Diskussion und Beratung stattfinden, deshalb bringen Sie sich ggf. fachliche Unterstützung mit, z.B. einen Architekten, eine Architektin oder einen Statiker, eine Statikerin.

Terminvereinbarung:

Montag bis Donnerstag:         8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag:                                           8.00 bis 12.30 Uhr

Ansprechpartnerin:

Funktion Name Telefon
Akteneinsicht Frau Schramm 02131 90 6330
Vertretung Frau Bröxkes 02131 90 6327
Vertretung Frau Kirmis 02131 90 6328

Die Akteneinsicht wird nur zu festen Zeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt.

Termine für die Akteneinsichten finden statt:

Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr

 Gebühren

Gemäß der amtlichen Bekanntmachung der 12.Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neuss vom 15.Dezember 1983 am 14.November 2022.

Die Bereitstellung der Akten kostet einmalig 52 Euro je Termin und Akte.
Es können durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers Kopien aus den Unterlagen angefertigt werden.


Kopien von DIN A4 bis zu DIN A0 sind möglich, die Gebühren liegen zwischen 1,00 und 6,10 €, pro Kopie.

Bereitstellungsgebühr (je Akte)

52,00 €

Kopien (nach Anzahl)

A4

1,00 €

A3

1,50 €

A2

2,50 €

A1

3,50 €

A0

6,10 €

A4 (Farbe)

4,00 €

A3 (Farbe)

5,00 €

Die Akten dürfen das Geschäftszimmer nicht verlassen!

Für die entstandenen Gebühren der Bereitstellung und der erstellten Kopien erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit den Kontodaten zwecks Überweisung.