Recht und Ordnung
„Demokratie: Die Spielregeln einzuhalten auch wenn gerade kein Schiedsrichter hinsieht.“ M. Hausmann
Dort wo Menschen nah beieinander leben, ist es notwendig, Regeln zu schaffen, damit das Zusammenleben funktionieren kann.
Soweit Konflikte im Zusammenhang mit baulichen Anlagen bestehen, können sowohl Bestimmungen des Privatrechts als auch Bestimmungen des öffentlichen Baurechts betroffen sein.
Das Sachgebiet - Ordnungsbehördliche Maßnahmen - befasst sich mit den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Baurechts und Baunebenrechts. Wenn Verletzungen der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorgetragen werden, so werden diese hier geprüft und ggfs. im Rahmen ordnungsbehördlicher Maßnahmen aufgegriffen.
Gefahrenabwehr
In Fällen in denen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, ist das Amt für Bauberatung und Bauordnung zwingend gesetzlich verpflichtet, mit geeigneten Maßnahmen einzugreifen.
Bußgeldverfahren
In der Bauordnung des Landes Nordrhein Westfalen ist ein entsprechender Ordnungswidrigkeitenkatalog enthalten. Dieser Katalog wird angewendet, um ein Fehlverhalten zu ahnden, sei es vorsätzlich oder fahrlässig gewesen.
Hinweis:
Die unten genannten Ansprechpartner stehen Ihnen telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich zur Verfügung, um die Möglichkeiten eines Verfahrensabschlusses zu besprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen einen erhaltenen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in 40213 Düsseldorf, Bastionstraße 39, erheben.
Die Klage ist schriftlich beim Verwaltungsgericht einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Hinweise:
Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen, die Ihnen durch eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf entstehen könnten, bitte ich Sie, bei Unstimmigkeiten bzw. bei aus Ihrer Sicht fehlerhaften Feststellungen sofort nach Bekanntgabe dieses Bescheides Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen aufzunehmen.
Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren ist weggefallen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartner auf.
Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner
Funktion | Name | Telefon | |
Sachgebietsleiter | Herr Müller | 02131 90 6355 | bauordnung@stadt.neuss.de |
Sachbearbeiter | Herr Wolff | 02131 90 6349 | bauordnung@stadt.neuss.de |
Sachbearbeiter | Frau Mock | 02131 90 6356 | bauordnung@stadt.neuss.de |