Abgeschlossenheitserklärung

Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes mit geprüften Bauzeichnungen. So genanntes Wohnungseigentum können Sie nur bilden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des für Sie zuständigen Bezirkes helfen Ihnen gerne weiter: Bezirksauswahl