Abstandflächen
Eine Abstandfläche ergibt sich aus der Höhe und der Länge eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles oder Ähnlichem.
Sie können sich eine Abstandfläche ähnlich wie einen „Schatten“ vorstellen.
Diese Fläche ist von oberirdscher Bebauung freizuhalten.
Die Abstandflächen sollen dazu dienen, dass der Brandschutz zwischen Gebäuden gewährleistet ist, dass Räume in Gebäuden genügend Licht und Frischluft bekommen und nicht zuletzt dass die nachbarrechtlichen Belange geschützt werden.
Dort wo Menschen räumlich nah aneinander leben, kann es zu Konflikten kommen.
Beim Thema Abstandflächen ist der Bürger als Laie oft überfordert, daher rät das Amt für Bauberatung und Bauordnung, im Zweifelsfall immer einen Fachmann/ Fachfrau einzuschalten.
Bei entsprechender Fachkenntnis können die Abstandflächen nach § 6 der Bauordnung exakt berechnet werden.
Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück liegen, oder dürfen maximal bis zur Hälfte der angrenzenden öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserfläche reichen.
Abstandflächen dürfen sich nicht überschneiden oder überlappen.
Ausnahmen sowie die detaillierten Bestimmungen sind in § 6 der Bauordnung NRW geregelt.