Angrenzer

Als Angrenzer gelten die Eigentümer von Grundstücken, die an ein Baugrundstück angrenzen. Bei von einer Genehmigung freigestellten Wohngebäuden, Garagen und Stellplätzen müssen die Bauherren die Angrenzer vor Baubeginn über das Bauvorhaben informieren. Auch wenn Befreiungen oder Abweichungen erforderlich werden, sollen die Angrenzer beteiligt werden, wenn nachbarliche Belange berührt sind.