Baulast
Wenn es bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts Ihres Grundstückes nicht möglich ist, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf Ihrem Grundstück einzuhalten (z.B. die Einrichtung von Stellplätzen ist unmöglich oder es fehlt an der straßenbaulichen Erschließung), kann ein anderer Grundstückseigentümer diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen ganz oder teilweise auf seinem Grundstück übernehmen. Um dies auf Dauer zu sichern, wird eine Baulast (öffentlich-rechtliche Sicherung) bestellt. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben oder kann vom Notar öffentlich beglaubigt werden. Sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.