Bauleiter / Bauleiterin
Sie müssen für die Durchführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben einen Bauleiter beauftragen. Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht und den genehmigten Bauvorlagen entsprechend durchgeführt werden. Er hat auf den sicheren Betrieb der Baustelle, auf die Koordinierung der Arbeiten und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten.