Baustellenschild

Bei genehmigungspflichtigen und auch von der Genehmigung freigestellten Bauarbeiten müssen Sie an der Baustelle ein Baustellenschild anbringen, das von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein muss. Es enthält die Bezeichnung des Bauvorhabens, Name und Anschrift des Entwurfsverfassers / der Entwurfsverfasserin, des Unternehmers / der Unternehmerin und des Bauleiters / der Bauleiterin.