Befreiungen
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes können Sie eine Befreiung beantragen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern. Auch wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führt, ist eine Befreiung denkbar. Die Abweichung muss auch nachbarliche Interessen würdigen und mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.