Einfriedung
Mauern, Zäune, Gitter und Hecken sind bis zu einer Höhe von zwei Metern, zur öffentlichen Verkehrsfläche hin bis zur Höhe von einem Meter, genehmigungsfrei. Durch eine Satzung (Bebauungsplan) können Art und Maß anders geregelt werden.
Mauern, Zäune, Gitter und Hecken sind bis zu einer Höhe von zwei Metern, zur öffentlichen Verkehrsfläche hin bis zur Höhe von einem Meter, genehmigungsfrei. Durch eine Satzung (Bebauungsplan) können Art und Maß anders geregelt werden.