Nebenanlagen
Nebenanlagen sind untergeordnete bauliche Anlagen (z.B. Zäune, Schwimmbecken) und in allen Baugebieten zulässig, wenn sie der Hauptnutzung untergeordnet sind. Sie können auch außerhalb überbaubarer Grundstücksflächen zugelassen werden, es sei denn, ein Bebauungsplan schließt Nebenanlagen aus oder schränkt sie ein.