Örtliche Bauvorschriften
Der Rat der Stadt Neuss beschließt örtliche Bauvorschriften (z. B. in Bebauungsplänen, in Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen). Sie enthalten unter anderem Regelungen zur Bebauung von Grundstücken, zur Gestaltung von Gebäuden und zu Bereichen, in denen Gebäude bzw. deren Gestaltung erhalten werden müssen.