Schallschutz

Der Schallschutz ist Bestandteil der bautechnischen Nachweise. Vor Baubeginn ist durch Berechnungen nachzuweisen, dass das Gebäude den Schallschutzvorschriften entspricht. Der Nachweis muss bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und bei Sonderbauten von staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft sein.