Verkaufsstätten
Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmetern unterliegen Sonderbauvorschriften und sind in Zeitabständen von höchstens drei Jahren vom Bauordnungsamt zu prüfen.
Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 Quadratmetern unterliegen Sonderbauvorschriften und sind in Zeitabständen von höchstens drei Jahren vom Bauordnungsamt zu prüfen.