Werbeanlagen
Werbeanlagen mit einer Fläche von mehr als einem Quadratmeter sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht entfällt in festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten und in Satzungsgebieten, wenn die Vorgaben des Bebauungsplanes oder der Satzung eingehalten werden. Sie sind insbesondere so zu errichten, dass sie das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.