Zurückweisung
Die Bauaufsichtsbehörde muss den Bauantrag zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erhebliche Mängel aufweisen.
Die Bauaufsichtsbehörde muss den Bauantrag zurückweisen, wenn die Bauvorlagen unvollständig sind oder erhebliche Mängel aufweisen.