Änderungen und Aktualisierungen des Flächennutzungsplans
Fortschreibung des Plans nach Inkrafttreten ab 2021
Auflagen zur Genehmigung des Flächennutzungsplans
Mit Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.07.2021 wurde der neue Flächennutzungsplan für die Stadt Neuss genehmigt. Er ist seit der Bekanntmachung vom 31.07.2021 wirksam.
Mit der Genehmigung waren auch die folgenden Nebenbestimmungen verbunden:
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Bereich des ehemaligen Pierburggeländes an der Bockholtstraße
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans tritt für den in der Abbildung 1 grün umrandeten Bereich einer gemischten Baufläche erst mit Bekanntmachung der 9. Regionalplan-Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Das bedeutet, dass im grün umrandeten Bereich noch der vorangehende Flächennutzungsplan gilt, der dort ein Gewerbegebiet darstellt (Abbildung 2). -
Bereich Südpark, Gelände der Eissporthalle und des Südbads an der Jokob-Koch-Straße
Der grün umrandete und schraffierte Bereich im Südpark (Reuschenberg, Abbildung 3) ist von der Genehmigung ausgenommen. Die Stadt Neuss wird für diesen Bereich die Flächennutzungsplanung fortsetzen und alsbald abschließen.
Änderungen des Flächennutzungsplans
Zurzeit keine Änderungen im Verfahren.
Anpassungen des Flächennutzungsplans an Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a Baugesetzbuch)
Zurzeit keine Anpassungen im Verfahren.