Namenserklärung von Ehegatten
Namenserklärung in der Ehe
Sie können entweder den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Mannes oder der Frau zum Ehenamen bestimmen. Sollten Sie bei Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt haben, können sie dies ohne an eine Frist gebunden zu sein nachholen. Diese Erklärung kann während des Bestehens der Ehe nicht widerrufen werden.
Der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder seinen derzeitigen Namen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Es dürfen hierbei im Regelfall keine „Dreifachnamen“ entstehen. Der vorangestellte oder angefügte Name und der Ehename werden durch Bindestrich miteinander verbunden. Von der Möglichkeit der Doppelnamensführung kann auch der verwitwete oder geschiedene Ehegatte Gebrauch machen, solange er den Ehenamen führt.
Die Erklärung über die Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens beziehungsweise des zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namens kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist anschließend nicht mehr zulässig. Der Ehegatte führt dann in der Ehe nur seinen Ehenamen.
Für Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit richtet sich die Namensführung in der Ehe nach dem jeweiligen Heimatrecht. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Namenserklärung nach Auflösung der Ehe
Nach einer Auflösung der Ehe behält der geschiedene oder verwitwete Ehegatte den Ehenamen. Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Eine Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen ist auch nach Auflösung der Ehe möglich.
Die gleichen Möglichkeiten haben Lebenspartner nach Begründung bzw. Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Hinweis:
Für alle Namenserklärungen oder -änderungen ist eine vorherige Beratung sowie die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich! Ihre Anfrage richten Sie bitte unter Angabe einer Telefonnummer an unsere Mailadresse standesamt@stadt.neuss.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Spahn wenden.
Telefon: 02131-903400