Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.  Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen. 

Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Sie bei uns stellen, wenn Sie in der Stadt Neuss Ihren Wohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige sind (gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte).

Verfahren

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, hören wir die Schuldnerverwaltung beim Amtsgericht und die zuständige Polizeidienststelle zu dem Vorhaben an (Dauer ca. drei bis vier Wochen). Sobald bei uns alle notwendigen entscheidungserheblichen Nachweise vorliegen, leiten wir den vollständigen Antrag an die zuständige Namensänderungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss zur Entscheidung weiter.

Bei weiteren Rückfragen zu den Erfolgsaussichten, Dauer und Kosten des gesamten Verfahrens können Sie sich auch gerne vorab mit dem Ansprechpartner beim Rhein-Kreis Neuss in Verbindung setzen.