Lärmaktionsplan

Der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Neuss wurde aktualisiert und am 27.09.2024 vom Rat der Stadt Neuss beschlossen.

Mit Hilfe der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie soll EU-weit festgestellt werden, wie hoch die Lärmbelastung ist. Beim Erreichen von Schwellenwerten soll mit Hilfe von Aktionsplänen langfristig eine Lärmsanierung erreicht werden. Diese Schwellenwerte stellen dabei keine „Grenzwerte“ dar, die eingehalten werden müssen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gliedert sich in Stufen.

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Lärmbelastung in sogenannten „strategischen Lärmkarten“ darzustellen. Die Lärmkarten zeigen die sogenannte „gewichtete Gesamtbelastung aus der Belastung zur Tag-Zeit, den Ruhezeiten und der Nacht-Zeit“ LDEN sowie die Belastung zur Nacht-Zeit Lnight für die Emittenten „Straßenverkehr“, „Schienenverkehr“, „Gewerbelärm und Häfen“ sowie „Fluglärm“. Die strategischen Lärmkarten können auf der Homepage zur EU-Umgebungslärm-Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW eingesehen werden.

Die Stadt Neuss hat für die Stufen I und III Lärmaktionspläne erarbeitet. Die in diesen Plänen genannten Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. werden bei laufenden Maßnahmen fortgeführt. Die Lärmaktionsplanung ist nicht abschließend. Vielmehr muss die Lärmbelastung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie regelmäßig neu ermittelt und bewertet werden.

Für die derzeit gültige Stufe IV hat die Stadt Neuss neue Lärmkarten erstellt und ihren Lärmaktionsplan der Stufe III aktualisiert. Diese Aktualisierung wurde vom 10.07.2024 bis zum 04.08.2024 zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge wurden im Anschluss geprüft und zu Teilen in die Aktualisierung des Lärmaktionsplans aufgenommen. Die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Stufe IV wurde vom Rat der Stadt Neuss am 27.09.2024 beschlossen und ergänzt nunmehr den bestehenden Lärmaktionsplan der Stufe III um neue Lärmkarten und einen aktualisierten Maßnahmenkatalog.

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