Schiedsamtswesen

Schiedspersonen brechen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick auf und schlichten dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten.

Die Schlichtung wird durch einen schriftlichen Vergleich protokolliert.

Der Rat der Stadt Neuss wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren, eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Wahl muss der/die Direktor/in des Neusser Amtsgerichtes die Schiedsperson bestätigen. Voraussetzung für die Tätigkeit als Schiedsperson ist, im jeweiligen Bezirk wohnhaft, unbescholten und zwischen 25 und 75 Jahre alt zu sein. Das Ehrenamt der Schiedsperson verlangt viel Fingerspitzengefühl und darüber hinaus ein großes Verständnis für die vielfältigen Sorgen der Mitbürger.

Die Schiedspersonen führen die Schlichtungsverhandlung in ihren Privaträumen aus. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (hierzu gehören Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Die Schiedspersonen haben Richtern gegenüber den Vorteil, die örtlichen Gegebenheiten sehr gut zu kennen. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

In Neuss gibt es 12 Schiedsamtsbezirke (davon sind 3 zusammengefasst), in denen Schiedsfrauen und Schiedsmänner Streitigkeiten schlichten. Sie helfen zu einer entspannten und friedlichen Atmosphäre zurück zu finden und bewirken eine spürbare Entlastung der Gerichte. Weitere Informationen sind telefonisch unter 02131 90-3008 erhältlich.

Verzeichnis der Schiedspersonen im Stadtgebiet Neuss

Hinweis: Die zuständige Schiedsperson richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.

Bezirk Schiedsperson Stellvertretung
Stand: Januar 2024
1. Innenstadt
Dreikönigen
Pomona

Michael Brücker
Holzheimer Weg 85
41464 Neuss
Tel.: 0173 2938740
michael.bruecker@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Bärbel Edith Kohler
Grünstraße 1
41460 Neuss
Tel.: 02131 5247473
Mobil: 0177 4041341
kohler@kohlercoach.com

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

2. Bezirk seit 01.01.2017 zusammengelegt mit Bezirk 1
3. Stadion
Westfeld
Morgensternsheide
Furth-Nord
Furth-Mitte

Harald Granow
Stauffenbergstraße 11
41464 Neuss
Tel.: 0173 7126498
harald.granow@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Kontakt derzeit nur über den Stellvertreter (Herr Jürgen Schiffers) oder über die Schiedsfrau Gabriele Kirschbaum (siehe Bezirk 10)

Jürgen Schiffers
Auf der Heide 14
41462 Neuss
Tel.: 02131 7423519
juergen.schiffers@schiedsperson.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

4. Bezirk seit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 3
5. Furth-Süd
Weissenberg
Vogelsang
Barbaraviertel

Karin Löffler
Weißenberger Weg 180
41462 Neuss
Tel.: 0173 7068111
karin.loeffler@schiedsfrau.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Sven Breidenbach
Burgunderstraße 9A
41462 Neuss
Mobil: 0177 7604920
sven.breidenbach@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

6. Bezirk seit 01.01.2019 zusammengelegt mit Bezirk 5
7. Erfttal
Grimlinghausen
Uedesheim

Marcel Schulte
Derikumer Weg 24
41468 Neuss
Tel.: 02131 3130932
Mobil: 01575 6379448
marcelschulteweb@web.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Paul-Heinz Kramp
Franziskusstraße 21
41468 Neuss
Tel.: 02131 33877
paul-heinz.kramp@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

8. Augustinusviertel/Meertal
Gnadental, Hafen
Hammfeld/Rheincenter

Andreas Schubert


Tel.: 02131 384590
schiedsmann.schubert@gmail.com

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Marco Tosello
Konradstraße 31a
41468 Neuss
Tel.: 02131 3671753
marco.tosello@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

9. Hoisten
Weckhoven

Sebastian Rösgen
Gillbachstraße 28
41466 Neuss
Tel.: 02131 7189437
Mobil: 0173 2570987
sebastian.roesgen@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

10. Reuschenberg
Selikum

Gabriele Kirschbaum
Weinstockstraße 31a
41466 Neuss
Tel.: 02131 3834808
gabriele.kirschbaum-neuss@schiedsfrau.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Ozan Erdogan
Birkenstraße 24
41466 Neuss
Tel.: 02131 463811
Mobil: 0173 3614535
WhatsApp: 0173 3562242
ozan.erdogan@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

11. Norf, Rosellen
Rosellerheide, Bettikum,
Schlicherum, Gier
Allerheiligen, Neuenbaum
Elvekum

Gudrun Erlinghagen
Stürzelberger Str. 2
41469 Neuss
Tel.: 02137 104200
Mobil: 0174 8880806
g.erlinghagen@arcor.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Thomas Eggert
Am Illinghauser Hof 5
41470 Neuss
Tel.: 0171 4168073
thomas.eggert@schiedsmann.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

12. Grefrath
Helpenstein
Holzheim
Speck, Wehl

Marion Frese-Schmidt
Stephanusstraße 39
41472 Neuss
Tel.: 02131 80722
Mobil: 0163 7679790
freseschmidt.schiedsfrau@gmail.com

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

Manfred Bodewig
Josef-Kohlschein-Str. 12
41472 Neuss
Tel.: 02182 60329
manfredbodewig@t-online.de

Elektronische Antragstellung
möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)

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