Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen wie Museen, Schwimmbäder oder Kinos bieten besondere Preisnachlässe an, wenn ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt wird.
Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass die Schwerbehinderung amtlich anerkannt worden ist.
Für die Erstausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen ist das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, in Grevenbroich zuständig.
Das dazu nötige Antragsformular sowie wichtige Hinweise rund um Ausstellung und Verlängerung des Ausweises finden Sie unter dem nachfolgenden Link: