Testamentsfragen
Es steht Ihnen die Möglichkeit offen, kraft letztwilliger Verfügung Ihr Vermögen an Personen Ihrer Wahl übergehen zu lassen.
Hierzu bedarf es z. B. der Niederschrift eines Notars oder einer eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Erklärung. In dem eigengeschriebenen Testament sind Tag, Monat, Jahr und Ort anzugeben sowie die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen zu leisten. Das Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Amtsgericht
Breite Straße 48
41460 Neuss
Tel.: 02131 - 2890
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.notare.nrw.de.