Todesfall

Die Sozialhilfe soll beim Tod einer mittellosen Person eine würdige Bestattung sicherstellen, wenn den zur Bestattung verpflichteten Personen die Kostentragung nicht zuzumuten ist.

Dabei sind neben den wirtschaftlichen Verhältnissen unter Umständen auch gewisse subjektive Momente zu berücksichtigen.

Die Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe ist nachrangig, so dass zunächst vorhandener Nachlass sowie Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, zur Deckung des Bestattungsaufwandes einzusetzen sind.

Ihre Ansprechpartner im Sozialamt helfen Ihnen gerne weiter:

Buchstabe A - G:   Frau Patricia Neumann       Tel.:        02131 - 90-5012
Buchstabe H - Z:   Herr Ralf Arnz                         Tel.:        02131 - 90-5011

Bitte vereinbaren Sie  einen persönlichen Gesprächstermin im Sozialamt vorab telefonisch.

Stadt Neuss - Sozialamt
Promenadenstr.  43-45
41460 Neuss
Fax:
02131 - 90-53 99
soziales@stadt.neuss.de