Statik / Standsicherheit

„Und Statik ist, was trotzdem hält!“

Statik, statische Berechnung oder Standsicherheitsnachweis:

So werden die Berechnungen genannt, ob eine Konstruktion unter einer vorgesehenen Belastung standsicher ist, oder ob ggf. bei Veränderungen vorhandener Konstruktionen eine Verstärkung oder eine Ersatzmaßnahme notwendig werden.

Statische Unterlagen

Zu jedem Bauwerk gehören statische Überlegungen, je nach Größe dieses Bauwerkes sind diese umfangreicher oder nicht. Der Bauherr/die Bauherrin bzw. der Eigentümer/die Eigentümerin sollte immer im Besitz aller statischen Unterlagen des jeweiligen Bauwerkes sein. Auch beim Kauf eines bestehenden Objektes sollte neben der Baugenehmigung auch immer die Übergabe der statischen Unterlagen verlangt werden, falls diese vorhanden sind.

Falls Sie keine Unterlagen haben, kann Ihnen hier ggf. weitergeholfen werden:

Altakteneinsicht

 

Bei Neubauten und/oder Umbauten kann je nach Größe und Art des damit verbundenen Genehmigungsverfahrens sogar ein geprüfter Standsicherheitsnachweis verlangt werden.

Umbauen, Aufstocken, Abbrechen, Durchbrechen, etc.

Umbauten in bestehenden Gebäuden können ein hohes Risiko beinhalten, wenn Veränderungen des Tragwerkes vorgenommen werden, ohne dass die Auswirkungen der Veränderung im Vorhinein von einem Sachkundigen/einer Sachkundigen als unbedenklich bewertet wurden.
Gerade Aufstockungen von Gebäuden, Vergrößerungen von Wanddurchbrüchen, Wegnahme ganzer Wände, oder Balken, können erheblich das Tragverhalten eines Gebäudes verändern. Dies kann zu Schäden oder gar zum Einsturz eines Gebäudes führen. Daher rät das Amt für Bauberatung und Bauordnung dazu, sich in solchen oder ähnlichen Fällen immer von entsprechenden Fachleuten beraten und begleiten zu lassen. (Statiker, Architekten, etc.)

Achtung: Baugenehmigung erforderlich!

Ein Eingriff in die tragenden Konstruktionen eines Gebäudes, wie z.B.: Veränderung der Dachkonstruktion oder Entfernung tragender Bauteile, ist baugenehmigungspflichtig. Im Rahmen der Genehmigung können verschieden umfangreiche Aussagen zur Standsicherheit gefordert sein (Unbedenklichkeitserklärung oder Standsicherheitsnachweis, mit oder ohne Prüfung).

Rechte Dritter

Genehmigungen werden immer unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt, daher ist bei der Planung und Durchführung immer darauf zu achten, dass die von Ihnen durchgeführten Arbeiten die Standsicherheit anderer Gebäude oder Bauteile zu keinem Zeitpunkt gefährden.

Prüfung von Statik

Das Amt für Bauberatung und Bauordnung verfügt über einen eigenen Statiker , welcher im Genehmigungsverfahren sogar für die Prüfung der statischen Berechnung beauftragt werden kann.

Ansprechpartner

Name Telefon E-Mail
Herr Heister 02131 90 6341 bauordnung@stadt.neuss.de