Geschäftszimmer
„Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts.“ J.-W. Goethe
Das Geschäftszimmer ist Ihr erster Kontakt mit dem Amt für Bauberatung und Bauordnung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier haben vielzählige Aufgaben.
Welche das sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Wofür ist das Geschäftszimmer zuständig?
Annahme von Anträgen
Im Geschäftszimmer werden Anträge angenommen, die persönlich abgegeben werden, oder die per Post zugesandt wurden. Von hier aus werden die Unterlagen an die jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben, die diese Unterlagen und Anträge dann bearbeiten.
Formularservice
Damit Sie die notwendigen Anträge stellen können, gibt es einen Formularservice. Sie können sich im Geschäftszimmer in Papierform alle nötigen Formulare geben lassen.
Alternativ können Sie hier alle Anträge downloaden: Formularservice
Akteneinsichten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftszimmers führen die Akteneinsichten durch. Bitte beachten Sie, dass dazu vorher zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich ist.
Weitere Infos: Akteneinsicht
Das Geschäftszimmer leistet keine Bauberatung!
Baulastenauskünfte
Das Geschäftszimmer erteilt Baulastenauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig, daher benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine schriftliche Anfrage. Diese Anfrage muss die Daten des Gebührenrechnungsempfängers (Antragsteller, Postanschrift), und die genaue Bezeichnung des/der Grundstücke beinhalten. Es ist notwendig, Flur- und Flurstücksnummern aller Grundstücke anzugeben, über die eine Baulastenauskunft beantragt wird. Die schriftliche Anfrage können Sie formlos per Fax, per Mail, per Brief senden oder den Antrag über das Serviceportal der Stadt Neuss stellen.
Antrag Baulastenauskunft
Faxnummer: 02131 / 90 24 64, Betreff: Baulastenauskunft
E-Mail: bauordnung@stadt.neuss.de, Betreff: Baulastenauskunft
Postanschrift: Amt für Bauberatung und Bauordnung, Michaelstraße 50, 41460 Neuss
Die Gebühren für Baulastenauskünfte richten sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Die Gebührenauflistung finden Sie hier: Gebühren für eine Baulastauskunft
Erstellen und Verwalten von Gebührenbescheiden, Prüfung des Zahlungseinganges
Hier werden die Gebührenbescheide für erbrachte Leistungen erstellt und versendet. Nach dem Versenden der Gebührenbescheide werden diese hier verwaltet und der Zahlungseingang geprüft.
Die erhobenen Gebühren ergeben sich aus der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung NRW und den Vorgaben örtlicher Satzungen. Die Festlegung der Höhe der Gebühren liegt nicht im Ermessen des Amtes für Bauberatung und Bauordnung.
Wird der zu zahlende Betrag nicht rechtzeitig geleistet, so wird mit Ablauf des Fälligkeitsdatums für die rückständigen Beträge ein Säumniszuschlag nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Stadtkasse erhoben. Zusätzlich sind die entstehenden Mahngebühren und die Kosten für die Zwangsvollstreckung zu tragen.
Ansprechpartner
Name | Telefon |
Frau Bröxkes | 02131 90 6327 |
Frau Kirmis | 02131 90 6328 |
Frau Schramm (Akteneinsicht) |
02131 90 6330 |
Frau Wellerdick | 02131 90 6329 |