Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung einer Funktion einer baulichen Anlage oder einzelner Räume.

Jede bauliche Anlage wird in Ihrer baulichen Form und immer auch für eine bestimmte Nutzung genehmigt. (Bsp.: Wohn- und Geschäftshaus: EG = Ladenlokal, OG = Wohnen)

Wann muss ich eine Nutzungsänderung beantragen?

Wenn nun geplant ist, die genehmigte Nutzungsart oder die Zweckbestimmung einer baulichen Anlage zu verändern , ist dies eine Nutzungsänderung. Die Genehmigung zur Nutzungsänderung muss beim Amt für Bauberatung und Bauordnung entsprechend beantragt werden. (z.B. Wohnraum in Büros, oder Dachboden in Schlafzimmer)

Für eine Vielzahl von Nutzungsänderungen ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Im Vorfeld sollte geprüft werden, ob die geplante nutzungsänderung bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlich überhaupt zulässig ist.
Sie können sich hierzu gerne an die Bauberatung wenden.

Welche Unterlagen sind für einen Antrag zur Nutzungsänderung erforderlich?

Sie können sich hierzu gerne an die Bauberatung wenden.