Das Gemeindefinanzierungsgesetz
Seit 1996 stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes den Kommunen pauschal einen Betrag in Höhe von 0,50 DM je Einwohner dafür zur Verfügung, kommunale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und der Lokalen Agenda 21 finanziell zu fördern.
Über die grundsätzliche Zuweisung dieses Betrages an die Kommunen entscheidet das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seines Gemeindefinanzierungsgesetzes alljährlich neu.
Sofern eine Zuweisung erfolgt, so entscheidet der Hauptausschuß der Stadt Neuss über die Aufteilung der insgesamt zugewiesenen Summe (im Schnitt 74.500,–- DM). Dabei werden der Neusser Eine-Welt-Initiative (NEWI) e.V. ca. 40 %, weiteren Gruppen und Initiativen in der Stadt Neuss, Neusser Schulen und sonstigen Arbeitskreisen, die nicht unter der NEWI zusammengeschlossen sind, 20 % zur Verfügung gestellt. Weitere knapp 40 % verbleiben bei der Stadt Neuss zur Finanzierung eigener Projekte im Rahmen der Eine-Welt-Arbeit und der neuss agenda 21.
Anträge von Gruppen, die nicht Mitglied der NEWI e.V. sind, müssen an das Amt für Umweltschutz der Stadt Neuss gerichtet werden. Im Regelfall sind diese Anträge spätestens im letzten Quartal eines Jahres zu stellen. Sollten Sie bisher keine Anträge gestellt haben, so können Sie sich per E-Mail (Kontakt) gerne vormerken lassen.