Arbeitshilfen zu „Gauß-Krüger“
Voraussetzung für Auskünfte beim Landesgrundwasserdienst ist die Vorlage der sog. Gauß-Krüger-Koordinaten (Rechts- und Hochwerte) des jeweiligen Grundstücks.
Hinweis: im oberem Menü unter Koordinaten von „Koordinate aus“ auf „Gauß-Krüger“ einstellen. (s. Abbildung unten)