Verbot der gelben Plakette für die Umweltzone
Zum 1. Juli 2014 wurde in Neuss die nächste Phase der Umweltzone in Kraft gesetzt.
Seit dem 1. Juli 2014 darf die Umweltzone in der Neusser Innenstadt nur noch mit Fahrzeugen befahren werden, die über eine grüne Umweltplakette verfügen. Betroffen vom Wegfall der gelben Plaketten sind zumeist Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter. Wer die Umweltzone ab diesem Tag ohne grüne Plakette befährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zahlen. Eine Verschärfung der Plakettenpflicht in der Neusser Umweltzone ist erforderlich, weil nach wie vor die Grenzwerte für die Belastung mit Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden. Deshalb tritt eine weitere Stufe des Luftreinhalteplanes der Bezirksregierung Düsseldorf in Kraft, die neben Neuss auch benachbarte Städte wie Düsseldorf, Mönchengladbach und Langenfeld betrifft.