Besoldung und (Neben-)Tätigkeiten

In NRW sind Bürgermeister die „Hauptverwaltungsbeamten“ einer Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Sie leiten und verteilen die Geschäfte, in der Stadt Neuss die von etwa 1.600 Beschäftigten (Beamte und Angestellte). Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamte mit Hoheitsbefugnissen, die für die Dauer ihrer Amtszeit zu Beamten berufen werden müssen. Ihre Besoldung und Versorgung richtet sich deshalb nach den beamtenrechtlichen Vorschriften.

Die Höhe der Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bemisst sich in ganz NRW nach der sogenannten „Eingruppierungsverordnung“ des Landes NRW (EingrVO NRW). Danach sind die Ämter der Bürgermeister entsprechend der Einwohnerzahl ihrer jeweiligen Gemeinde in eine Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung B für das Land NRW (B 1 bis B 11) einzugruppieren.

Das Amt des Bürgermeisters der Stadt Neuss mit einer Einwohnerzahl von über 150.000 und unter 250.000 Einwohnern ist in die Besoldungsgruppe „B 9“ einzustufen. Nach der Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen in NRW wird in der Besoldungsgruppe „B 9“ ein monatliches Brutto-Grundgehalt in Höhe von 12.036,09 Euro gewährt (Stand: 01.01.2024). Da Bürgermeister Breuer seine zweite Amtszeit angetreten hat, kommt hier eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage von acht Prozent (962,89 Euro) hinzu.

Hinzu kommt ein „Familienzuschlag“ in Höhe von 456,59 Euro monatlich sowie eine (steuerfreie) Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.203,61 Euro pro Monat. Ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält der Bürgermeister der Stadt Neuss nicht.

Die einem Bürgermeister gewährte Besoldung ist als Einkommen ganz normal zu versteuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Sozialabgaben, wie Renten- und Arbeitslosenversicherung, zahlen Bürgermeister – wie alle anderen Beamten – nicht. Sie können aber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes nach Ausscheiden aus dem Amt haben. Im Krankheitsfall bekommen Bürgermeister mit Besoldungsgruppe B7 und höher mit einem Kind 50 Prozent der Krankheitskosten als städtische Beihilfeleistung erstattet. Die restlichen Krankheitskosten werden bei Abschluss einer zusätzlichen privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch diese erstattet. Hierzu werden keine Zuschüsse gewährt.

(Neben-)Tätigkeiten und Vergütungen

Der Neusser Bürgermeister muss aus seinem Amt heraus oder auf Beschluss des Stadtrates in zahlreichen Organen von kommunalen Unternehmen (z.B. KG, GmbH oder AG) tätig sein, bei der die Stadt Neuss alleinige Gesellschafterin (z.B. Stadtwerke Neuss GmbH) oder mit einem Gesellschafteranteil beteiligt ist (z.B. Neuss-Düsseldorfer-Häfen GmbH & Co. KG). So ist der Bürgermeister qua Amt Vorsitzender vieler Gesellschafterversammlungen oder Vertreter der Stadt Neuss in Aufsichts- und Verwaltungsräten bzw. sonstiger „Drittgremien“. Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Neuss unterstützt den Bürgermeister bei der Wahrnehmung einiger dieser Tätigkeiten. In manchen Gremien kann sich der Bürgermeister durch Bedienstete der Stadt Neuss vertreten lassen.

Sofern für diese (Neben-)Tätigkeiten des Bürgermeisters gesonderte Vergütungen (Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigungen etc.) gezahlt werden, unterliegen sie nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich einer Pflicht zur Abführung an die Stadt Neuss, soweit sie zusammen einen Betrag in Höhe von jährlich 11.126,27 Euro übersteigen.

Nach § 8 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz KorruptionsbG NRW) in Verbindung mit § 53 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW) stellt Bürgermeister Reiner Breuer nachfolgend die ausgeübten (Neben-)Tätigkeiten sowie die dafür gewährten Vergütungen dar, die er im Jahr 2023 für die Ausübung dieser Tätigkeiten erhalten und an die Stadt Neuss abgeführt hat.

In Anerkennung des von der Stadt Neuss gegen seinen Amtsvorgänger erstrittenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.03.2011 (Az.: 2 C 12.09) geht Bürgermeister Reiner Breuer davon aus, dass diese (Neben-) Tätigkeiten eine Wahrnehmung des Hauptamtes darstellen und dafür erhaltene Vergütungen grundsätzlich vollständig an die Stadt Neuss abzuführen sind.

Im § 18 S. 3 des Sparkassengesetzes ist ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass die Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten im Verwaltungsrat einer Sparkasse und dessen Ausschüssen als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst gilt. Die Vergütungen aus diesen Tätigkeiten liegen bei Bürgermeister Reiner Breuer allerdings unter der Grenze nach § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 der Nebentätigkeitsverordnung und sind daher nicht abzuführen.

Bürgermeister Reiner Breuer hat mit Schreiben vom 2. Februar 2024 der Ersten Stellvertretenden Bürgermeisterin Susanne Benary eine Aufstellung über Art und Umfang von (Neben-)Tätigkeiten vorgelegt, die er im Jahr 2023 ausgeübt hat (siehe unten).

Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes

Aufsichtsräte

  • Neusser Bauverein AG 1.250,00 Euro
  • Kreiswerke Grevenbroich GmbH
  • Landesgartenschau 2026 Neuss GmbH 1.080,00 Euro
  • Stadtwerke Neuss GmbH (Vorsitzender) 2.556,48 Euro
  • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH 1.278,24 Euro
  • Stadtwerke Neuss Verkehrs- und Service AG 1.278 Euro
  • Rheinland Klinikum Neuss GmbH (stellv. Vorsitzender) 2.250,00 Euro

Beiräte

  • Stadthafen Neuss Verwaltungs-GmbH

Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich – rechtlicher oder privatrechtlicher Form

Gesellschafterversammlungen (Vorsitzender)

  • Gebäudemanagement Neuss Service GmbH
  • Neusser Bau und Immobilienmanagement GmbH
  • Neusser Bauverein GmbH
  • Gemeinschaftswerk zur Förderung der Gewerblichen Berufsbildung zu Neuss GmbH (BBW)
  • Landesgartenschau 2026 Neuss GmbH
  • Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG
  • Neuss-Düsseldorfer Häfen Verwaltungs-GmbH
  • Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH
  • Neusser Marketing GmbH & Co. KG
  • Neusser Marketing Verwaltungs-GmbH
  • Stadthafen Neuss GmbH & Co KG
  • Stadthafen Neuss Verwaltungs-GmbH
  • Stadtwerke Neuss GmbH
  • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH
  • City-Parkhaus GmbH
  • Stadtwerke Neuss Klimaschutz GmbH
  • Stadt Neuss Event GmbH

Gesellschafterversammlungen

  • Rheinland Klinikum Neuss GmbH
  • Stadtwerke Neuss Klimaschutz GmbH
  • Stadtwerke Neuss Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH
  • Stadtwerke Neuss Energie und Wasser Beteiligungs-GmbH
  • gc Wärmedienste GmbH
  • Schulgebäude am Stadtwald GmbH

Verwaltungsräte

  • Infrastruktur Neuss AöR (Vorsitzender) 500,00 Euro
  • IT-Kooperation Rheinland

Zweckverbandsversammlungen

  • IT-Kooperation Rheinland
  • Rheinischer Sparkassen- und Giroverband

Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen

Gesellschafterversammlungen

  • Lokalradio Kreis Neuss GmbH & Co. KG
  • Lokalradio Neuss Verwaltungs-GmbH
  • Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH

Beiräte

  • Thüga AG 1.500 Euro

Stiftungen

  • Stiftung Insel Hombroich, Kuratorium
  • Sparkassenstiftung, Kuratorium
  • Jubiläumsstiftung der Sparkasse, Kuratorium
  • Stiftung Viktor und Marianne Langen/Hombroich, Beirat
  • Stiftung Rhein. Schützenmuseum Neuss, Vorstand

Vereine oder vergleichbare Gremien

  • Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge Kreis Neuss e.V.
    Vorsitzender der Ortsgruppe Neuss

Städtetag

  • Landesvorstand Städtetag NRW
  • Hauptausschuss Deutscher Städtetag
  • Rechts- und Verfassungsausschuss Deutscher Städtetag

Summe der abführungspflichtige Einkünfte 11.692,72 Euro

Nicht abführungspflichtige Einkünfte

  • Sparkasse Neuss 8.280,00 Euro
    • Beratendes Mitglied des Verwaltungsrates
    • Beratendes Mitglied des Hauptausschusses
    • Beratendes Mitglied des Risikoausschusses
    • Verbandsvorsteher

Summe der nicht abführungspflichtigen Einkünfte 8.280,00 Euro