Chancengleichheit

Unter Chancengleichheit verstehen wir eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Verbot von Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder der Herkunft.

Unsere Beiträge zur Chancengleichheit spiegeln unser Verständnis von Gerechtigkeit in der Wertepolitik unserer Verwaltung wieder. Dazu gehört unter Anderem Diskriminierung zu verhindern, Benachteiligung abzubauen, Vielfalt zu gestalten sowie Potenziale anzuerkennen und zu fördern. Diversity im Sinne einer Einbeziehung aller Zielgruppen in die Herstellung von Chancengleichheit ist Basis unserer Personalarbeit.

Als sichtbares Zeichen des Diversity Managements hat die Stadt Neuss die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, die die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Verwaltung und in Unternehmen voranbringen will.

Ziel ist es, allen Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, an dem ein kollegiales Miteinander selbstverständlich ist und eine Unternehmenskultur von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Anerkennung herrscht. Chancengleichheit von Frauen und Männern, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Religion sowie kultureller und sozialer Herkunft ist uns ein besonderes Anliegen.