Sitzung vom 18. Februar 2022
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage und um die notwendige Abstände einhalten zu können, fand die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 18. Februar 2022 in der Stadthalle statt. Die Mitglieder des Rates hatten sich zudem auf ein Paringverfahren geeinigt, so das nur 42 der sonst 58 Mitglieder anwesend waren.
Der Rat hat in seiner Sitzung unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Gleichstellungsplan 2022 - 2025
Der Rat hat dem Gleichstellungplan der Stadt Neuss für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 zugestimmt. Die Anlagen werden bis zur weiteren Fortschreibung im Jahre 2026 jährlich in aktualisierter Form bekanntgegeben. Die Verwaltung berichtet im Gleichstellungsplan über ihre Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die städtischen Beschäftigten.
Fortführung Maßnahmen zur Stützung der Gastronomie in der Corona-Pandemie
Am 31. Mai 2022, also mit Ende der Wintersaison 2021/2022, enden die bislang beschlossenen Vergünstigungen für die (Außen-) Gastronomie. Die Verwaltung hat daher die Verlängerung dieser Maßnahmen für ein weiteres Jahr vorgeschlagen. Die Beschlussempfehlung ist das Ergebnis des stetigen Austausches zwischen der Verwaltung und der Neusser Gastronomie (zuletzt in der Sitzung des „Runden Tisches“ am 20. Januar 2022).
Der Rat hat nun folgendes beschlossen:
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Die Stadt Neuss erlaubt für die Wintersaison 2022/2023 (1. November 2022 bis 31. Mai 2023) den auf Dauer angelegten Betrieb von Terrassen (Außengastronomie)
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Der Verzicht auf die Erhebung der „Terrassengebühren“ für die Sondernutzung der öffentlichen Straßen und Plätze der Stadt Neuss wird auf den Zeitraum bis zum 31. Oktober 2022 (Sommersaison 2022) erstreckt. Die Wintersaison 2022/ 2023 (vgl. Ziffer 1) ist ebenfalls gebührenfrei.
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Die Möblierung der Außenterrassen mit Zelten (Pavillons/ Pagoden) bzw. Windschutz- elementen nach Maßgabe des „Konzepts zur Unterstützung der Neusser Gastronomie in Zeiten der Corona Pandemie – Förderung der Winterfestigkeit der Außengastronomie“ wird auch für die Wintersaison 2022/2023 (1. November bis 31. Mai 2023) gestattet.
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
Die Stadt Neuss verfügt im gesamten Stadtgebiet über verschiedene Bushaltestellen, die vor 2012 geplant und gebaut wurden und die bereits mit Sonderbordsteinen (Anschlagshöhe: 18 cm) ausgestattet sind. Fahrgäste können somit stufenlos in die Busse ein- und aussteigen. Allerdings verfügen diese Bushaltestellen über keine taktilen Elemente wie z.B. Aufmerksamkeitsfelder oder Leitlinien. Damit entsprechen sie nicht den aktuellen Anforderungen an eine vollständige bauliche Barrierefreiheit und sollen sukzessive nachgerüstet werden. Hierzu wurden seit 2017 insgesamt 111 Bushaltestellen vorgestellt, die mit taktilen Elementen nachgerüstet werden sollen und für die Anträge auf Zuwendungen gestellt wurden.
Bisher (Stand: Dezember 2021) wurden 38 Haltestellen mit taktilen Elementen nachgerüstet. Nunmehr sollen 11 weitere Bushaltestellen mit taktilen Elementen nachgerüstet werden. Diese Bushaltestellen befinden sich in den Ortsteilen Holzheim, Grefrath, Grimlinghausen, Rosellen und Weckhoven.
Zudem wurde der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle "Klever Straße" (Fahrtrichtung Norden, Hauptbahnhof) sowie des Bushaltestellenpaars „Hauptfriedhof“ am Eselspfad beschlossen.
(Stand: 19. Februar 2022/Bo)