Briefwahl und Direktwahl
Am Wahltag verhindert? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Beantragung und Ausführung der Briefwahl.
Die Briefwahl kann auf folgenden Wegen beantragt werden:
- Persönliche Beantragung im Wahlamt
- Schriftliche Beantragung möglichst mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos
- Elektronische Beantragung über das Internet (Web-Wahlschein)
Im Einzelnen:
Wahlberechtigte können bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen.
Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich. Dabei darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Die Unterlagen werden dann umgehend an die gewünschte Adresse gesandt, wobei auch Urlaubsanschriften im In- und Ausland angegeben werden können. Besonders zu beachten sind in diesem Fall die Postlaufzeiten. Natürlich kann auch ein formloser Antrag gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden. Stellt ein*e Wahlberechtigte*r elektronisch den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen, so müssen folgende Daten angegeben werden:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum
- und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Damit eine sichere Identifizierung des*r Antragstellers*Antragstellerin möglich ist, muss zusätzlich die Wahlbezirks-/Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. Sie ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Wenn ein*e Wahlberechtigte*r plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 26. September 2021, 15.00 Uhr, beantragt und beim Wahlamt abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen von dem*der Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht über die Empfangnahme sowie ein ärztliches Attest über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18.00 Uhr wieder dem Wahlamt vorliegen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 25. September 2021, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden!
Und so geht Briefwahl:
Sie erhalten nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl
- einen roten Briefwahlumschlag, der mit dem Wahlschein verbunden ist,
- ein Merkblatt zur Briefwahl,
- einen blauen Stimmzettelumschlag und
- den Stimmzettel
1. Schritt:
Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie nun sowohl in der Spalte "Erststimme" als auch in der Spalte "Zweitstimme" jeweils das vorgesehene Feld für den Wahlvorschlag Ihrer Wahl an und falten den Stimmzettel zusammen.
2. Schritt:
Dann stecken Sie den zusammengefalteten Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließen diesen fest.
3. Schritt:
Anschließend trennen Sie den Wahlschein von dem roten Briefwahlumschlag ab, tragen an der vorgesehenen Stelle das Datum ein und unterschreiben den Wahlschein eigenhändig und persönlich.
4. Schritt:
Stecken Sie sowohl den Wahlschein als auch den blauen verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Briefwahlumschlag und verschließen diesen ebenfalls fest.
5. Schritt:
Wenn Sie vor Ort im Wahlamt wählen, können Sie Ihren Wahlbrief nun in die dortige Wahlurne werfen. Wählen Sie von zu Hause, können Sie den Wahlbrief entgeltfrei per Post an das Wahlamt schicken, im Wahlamt abgeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses einwerfen.
Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 16. August 2021 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Samstags (erst ab dem 04.09.2021) von 10.00 bis 12.30 Uhr
Freitag, den 24. September 2021 von 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, den 25. September 2021 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener Wahlscheine.