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Wohnortwechsel

Die Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss kann vom Tag des Umzugs und der Ummeldung abhängig sein. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Wohnortwechsel und den Auswirkungen auf das Wählerverzeichnis.

 

Um wählen zu können, muss ein*e Wahlberechtigte*r in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 15.08.2021.

Anmeldungen und Abmeldungen bis einschließlich zum 15.08.2021

Alle Anmeldungen bei der Stadt Neuss bis zum Stichtag führen zur Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss, alle Abmeldungen hingegen bedeuten die Nichteintragung bzw. Streichung aus dem Wählerverzeichnis. Die Personen sind dann entsprechend von Amts wegen am jeweweils neuen Wohnort in das Wählerverzeichnis einzutragen.

Zuzug und Anmeldung einer Hauptwohnung oder Änderung der Nebenwohnung in eine Hauptwohnung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 16.08.2021 bis zum 05.09.2021

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum zuziehen und mit einer Hauptwohnung in Neuss anmelden bzw. die Nebenwohnung als Hauptwohnung melden, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung zuständigen Wahlbezirks der Stadt Neuss eingetragen. Im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde werden sie dann gestrichen. Sollten die Wahlberechtigten keinen Antrag stellen, verbleiben sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können am Wahltag dort wählen oder die Zusendung von Briefwahlunterlagen beantragen.

Rückkehrer*innen aus dem Ausland, die sich in der Zeit vom 16.08.2021 bis zum 05.09.2021 in der Stadt Neuss anmelden, müssen zur Teilnahme an der Bundestagswahl bis zum 05.09.2021 einen formellen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, wenn nicht bereits vorher ein Antrag als Auslandsdeutsche*r gestellt wurde.

Wegzug und Abmeldung von der Stadt Neuss in der Zeit vom 16.08.2021 bis zum 05.09.2021

Bei Wegzug und Abmeldung von der Stadt Neuss in diesem Zeitraum erfolgt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des jeweils neuen Wohnortes nur auf Antrag. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der Stadt Neuss und können im zuständigen Wahlbezirk ihr Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl ausüben.

Umzug und Ummeldung innerhalb der Stadt Neuss in der Zeit vom 16.08.2021 bis zum 05.09.2021

Ein Umzug und die Ummeldung innerhalb dieses Zeitraums und innerhalb der Stadt Neuss führt zu keiner Veränderung des Wählerverzeichnisses. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte dem zum Stichtag festgelegten Wahlbezirk zugeordnet bleiben und auch im dortigen Wahllokal wählen gehen müssen. Über die Beantragung eines Wahlscheines, ist es jedoch möglich, am Wahltag in einem beliebigen anderen Wahlbezirk desselben Wahlkreises wählen zu gehen oder seine Stimme per Brief abzugeben.

Zuzug und Anmeldung in der Stadt Neuss in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum Wahltag

Wahlberechtigte, die sich nach dem 5. September 2021 in Neuss anmelden, können nicht mehr in das Wählerverzeichnis der Stadt Neuss aufgenommen werden. Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht vor Ort oder durch Briefwahl aus.

Personen, die nicht für eine Wohnung gemeldet sind

Personen, die nicht für eine Wohnung in Neuss gemeldet sind, sich jedoch im Stadtgebiet gewöhnlich aufhalten und wählen möchten, müssen bis spätestens zum 05.09.2021 beim Wahlamt einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.